Bei 8 Tagen durchschnittlicher Liegedauer im Krankenhaus und ca. 15 Tage bis zum sicheren Abschluss einer Sanierung, kann kein MRSA-Patient im Krankenhaus von MRSA saniert werden. Da die Trägerdauer Wochen bis Monate lang sein kann, kommt dem ambulanten Bereich eine besondere Verantwortung bei der post-stationären Weiterbehandlung der Grunderkrankung zu. Nach Heilung der Grunderkrankung, muss die Sanierung von MRSA durchgeführt werden. Dies kann bei Vorliegen von Risikofaktoren (Wunde, Katheter etc.) erst nach Wochen, Monaten oder Jahren möglich sein. Bei im Krankenhaus erworbenen MRSA sind über diese Zeit in der Arztpraxis keine Hygienemaßnahmen wie im Krankenhaus notwendig. Gute Praxislogistik, Händehygiene, im Einzelfall Handschuhe und selten weiterer Schutz (Mundschutz beim Verbandswechsel) reichen aus.
Zusätzlich sind die Arztpraxen Hauptakteure bei der Früherkennung von community-aqcuired CA-MRSA. Über so genannte CA-MRSA SENTINEL Praxen sollen CA-MRSA frühzeitig in der EUREGIO identifiziert werden.
Ab dem 1. April 2014 können Vertragsärzte die Leistungen für die Diagnostik und die ambulante Eradikationstherapie von MRSA nach den neuen GOPen 30940 bis 30956 abrechnen. Die bisherige MRSA-Vergütungsvereinbarung nach § 87 Abs. 2a S. 3-6 SGB V (GOPen 86770 bis 86784) endet am 31. März 2014.
Die Abrechnung der Gebührenordnungspositionen ist weiterhin an konkrete fachliche Anforderungen gebunden, die künftig in einer Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA gemäß §135 Abs. 2 geregelt werden. Bis zur Inkraftsetzung der Qualitätssicherungsvereinbarung gelten weiterhin die Anforderungen gemäß dem Anhang zum Abschnitt 30.12 EBM (vormals Anhang zur Vergütungsvereinbarung). [GOP-Ablaufdiagramm für Risikopatienten]
Mehr Informationen unter: www.kbv.de
Das Ziel aller Hygienemaßnahmen ist der Schutz der Patienten und des Personals vor Infektionen. Ambulante medizinische Behandlungen erfordern auch im Umgang mit MRSA-Patienten zunächst einen generellen Basishygienestandard.
Maßnahmen wie im Krankenhaus sind nicht erforderlich, sondern beschränken sich auf den punktuellen Einsatz von Handschuhen, ggf. Schutzkittel und Mundschutz bei Verbandswechsel, Manipulation etc. Eine Flächendesinfektion der Handkontaktflächen wird danach durchgeführt. Maßnahmen zur Vermeidung indirekter Übertragungen wir z.B. die Isolierung, generelle Anziehen von Schutzkleidung ist nicht erforderlich. Vielmehr konzentrieren sich alle Anstrengungen auf die Heilung der Grunderkrankung v.a. Wunden, um eine MRSA-Sanierung möglich zu machen.
Für das ambulante Operieren gelten besondere, hier nicht beschriebene Regelungen und darf für den Patienten nicht mit einem höheren Infektionsrisiko verbunden sein als operative Eingriffe im Rahmen einer stationären Behandlung.